MESSIE: Unsere Arbeitsweise und Techniken

Unsere Arbeitsweise und Techniken
in Messie / Verwahrlosten und in Vermüllten,
Chaos-Haushalten
... in der ganzen Deutsch-Schweiz
Schnelle Bearbeitung
Diskretes Auftreten
Unbeschriftete Fahrzeuge
Schweigepflicht
VORARBEITEN
"ARAS Messiehilfe Schweiz" bietet kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung
Kostenlose und unverbindliche Objekt-Besichtigung
Bestandsaufnahme, Bestimmung der Gefahr-Zonen
Gespräch / Zuhören der / des Betroffene(n)
Entwurf eines umfangreiches, klar definiertes Hilfs- und Ausführungs- Konzeptes
Kostenlose und unverbindliche Offerte-Erstellung mit Festpreis
Kostenlose und unverbindliche Erstellung eines Gutachtens für Beistand, Arzt und Behörde
AUFTRAG
Beide Parteien unterschreiben die Bescheinigung: „Verhaltens-Kodex der
Auftragnehmerin und Vereinbarung für NICHT-Haftung.“
ATAX erstellt einen Entwurf für Räumungs-Verfahren bzw. eine Planung / ein
Konzept der sämtlichen Ausführungen. (Option)
Die / der Betroffene erstellt eine schriftliche Stückgutliste und sämtliche Hinweise für die Ware und
Haushaltsmaterialien, was sie/er bei und nach der Entrümpelung bzw. Entsorgung noch behalten möchte oder nicht. (Option)
Es wird gemeinsam über die Zusammenarbeit und die Form der Kooperation zwischen der/die
Auftraggeber(in) bzw. der/die Betroffene diskutiert und konkret entschieden. So wird gemeinsam und demokratisch klargestellt wie und wann der /die Betroffene am Arbeitsort bzw. Objekt verweilt.
Es wird gemeinsam demokratisch geplant und entschieden, was genau die Diskretion-
Massnahmen im Gebäude und Umgebung gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung sein sollten.
Die/der Betroffene äussert sich über Ihre / Seine Bemerkungen und Wünsche für ihre / seine eigene Privatsphäre
Nach der Auftragserteilung und vor dem Beginn der Ausführung macht der/die Auftraggeber(in)
eine Akontozahlung gemäss der ARAS Offerte.
AUSFÜHRUNG
Schnelle Bearbeitung
Diskretes Auftreten
Unbeschriftete Fahrzeuge
Schweigepflicht (obligatorisch)
Schützen der Privatsphäre (obligatorisch)
Diskretion-Massnahmen gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz-Massnahmen gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
Erst Besprühung / Kaltnebelung für Arbeiterschutz (obligatorisch)
Befreiung der Laufwege / Fluchtwege im Objekt gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
Totale oder teilweise Entrümpelung der vorbestimmten Materialien und Haushalts-Müll gemäss vereinbartes Konzeptes.
Möglichst diskreter Abtransport der Entsorgungs-Materialien durch Treppenhaus nach einem gewissen Plan
Fachgerechte Trennung der Schadstoffe und Gefahrstoffe von allgemeinen Müll und Abfall (Sonderabfall) im Lager von ARAS (obligatorisch)
Speziell-Entsorgung von Schadstoffe und Gefahrstoffe aus den kontaminierten Bereichen (obligatorisch)
Umweltschonende Entsorgung bzw. Recycling der Rest-Materialien bei unseren Partner-Unternehmen
Lieferung der noch brauchbaren Waren, Möbel und weite Haushaltsartikel gemäss Wunsch und
Bewilligung des/der Auftragsgeber/in an gemeinnützige Organisationrn bzw. zu den Not-Profit Brockenhäuser. (Option)
Totale Desinfektion des Objektes durch Kalt-Nebelung für Entkeimung gemäss
kantonärtzliche und BUFA gesetzlichen Richtlinien bzw. Bestimmungen und EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
Totale oder teilweise hygienische Wohnungsreinigung mit desinfektierenden Reinigungsmitteln.
Einsatz von Anti-Schimmel Solutionen durch Sprühverfahren. (Option)
Vorbeugende Ungeziefer / Schädlingsbekämpfung. (Option)
Einsatz von mehreren Ozon Geräten und UV Plasma Ionisatoren mit Filtern
Betriebnahme von UV-Licht Entkeimungs-Geräten. (Option)
Luftreinigung durch Axial Baulüfter mit Industrie-Schlauch (Option)
Luftreinigung durch mehrere UV Maschinen mit Aktiv-Kohlen-Filter und mit HEPA Filter
ARAS nimmt mehrere Luft-Entfeuchter in Räumlichkeiten provisorisch in Betrieb.
So werden Probleme mit Kondenswasser, Schimmelbildung oder muffigen Gerüchen vermieden. (Option)
Digitales Monitoring der Luft-Qualität mit Partikel-Messgeräten (Option)
Keim-Test durch Abklatschproben (Option)
ABGABE des OBJEKTES
Begehung und Kontrolle im Objekt mit der /dem Betroffen(n)
und / oder mit dem/der Bestand(in) bzw. Ansprechpartner(in)
Überprüfung der offerierten Arbeiten.
Abnahme aller vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten.
Offizielle Objektabnahme und Mängel / Prüfpflicht. Mängel sind innert 5 Tagen dem
Unternehmer als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme
beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte
Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
ARAS BESCHEINIGUNG für Geruchsbeseitigung, Entkeimung, Desinfektion / Dekontamination,
Entwesung und vorbeugende Ungeziefer-Bekämpfung: „Ihr Objekt ist jetzt keimfrei, geruchsfrei, Ungeziefer-frei und unbesorgt gesund!“
Bezahlung des Rest-Betrages in bar an ARAS durch Quittung.

